Gewerbeaufsicht-Prüfung: Was wird typischerweise kontrolliert?
Ein Überblick über die häufigsten Prüfpunkte bei Kontrollen in Kosmetikstudios mit Laser-, IPL- oder Hochfrequenzgeräten.
Seit Inkrafttreten der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung) sind Kosmetikstudios, die Laser-, IPL-, Hochfrequenz- oder Ultraschallgeräte einsetzen, verpflichtet, bestimmte Anforderungen einzuhalten. Die Einhaltung dieser Pflichten wird von den zuständigen Landesbehörden (in vielen Bundesländern Gewerbeaufsichtsämter) überwacht. Dieser Artikel ordnet ein, welche Prüfpunkte sich aus der Verordnung ergeben und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Die gute Nachricht vorweg: Eine Prüfung durch die Gewerbeaufsicht muss kein Stressfaktor sein. Wer seine Dokumentation im Griff hat und die NiSV-Anforderungen kennt, kann einer Kontrolle gelassen entgegensehen. In vielen Fällen verlaufen Prüfungen unkompliziert – die Prüfer wollen keine Betriebe schließen, sondern die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Gut zu wissen
Kontrollen können sowohl angekündigt als auch unangekündigt erfolgen. In welcher Form Ihre zuständige Behörde vorgeht, kann je nach Bundesland und Anlass unterschiedlich sein.
Worum geht es in diesem Artikel? Viele Studiobetreiber sind unsicher, was bei einer Prüfung auf sie zukommt. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Anforderungen aus NiSV, NiSG und ergänzenden Vorschriften (z. B. MPBetreibV) zusammen und zeigt, wie Sie Ihre Dokumentation und Abläufe daran ausrichten können. Für verbindliche Auskünfte ist stets die zuständige Behörde oder ein Fachanwalt heranzuziehen.
Was ist die Gewerbeaufsicht?
Die Gewerbeaufsicht (auch: Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) ist eine Landesbehörde, die für die Überwachung von Betrieben zuständig ist. Je nach Bundesland kann die Bezeichnung und Zuständigkeit variieren – in manchen Ländern heißt sie auch „Staatliches Amt für Arbeitsschutz" oder ist Teil des Regierungspräsidiums.
Die Gewerbeaufsicht hat ein breites Aufgabenspektrum: Sie überwacht den Arbeitsschutz, die Produktsicherheit und – seit Inkrafttreten der NiSV – in vielen Bundesländern auch den Strahlenschutz bei kosmetischen Anwendungen. In einigen Bundesländern ist die Zuständigkeit für die NiSV abweichend geregelt (z. B. Gesundheitsamt, Landesamt für Arbeitsschutz oder Bezirksregierung).
Allgemeine Aufgaben
Arbeitsschutz, Produktsicherheit, Strahlenschutz, Überwachung von Anlagen und Geräten, Verbraucherschutz
Zuständigkeit bei NiSV
Kontrolle der Einhaltung der NiSV-Anforderungen bei gewerblicher Anwendung von Laser, IPL, RF, HIFU etc.
Wie kommt es zu einer Prüfung? Kontrollen können aus verschiedenen Gründen stattfinden: routinemäßige Stichproben, Beschwerden von Kunden, Hinweise von Mitbewerbern oder im Rahmen von Schwerpunktaktionen der Behörde. Manchmal werden auch Betriebe geprüft, die ihre NiSV-Geräte bei der Behörde angemeldet haben – die Anzeigepflicht kann also eine Prüfung auslösen.
Hinweis: Die konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Im Zweifel gibt die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt Auskunft, welche Behörde für Ihr Studio zuständig ist.
Rechtsgrundlage: Die NiSV
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist seit dem 31. Dezember 2020 vollständig in Kraft. Sie regelt den Einsatz bestimmter Geräte zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken.
Betroffene Gerätearten (gemäß NiSV)
- • Hochintensive Lichtquellen (Laser, IPL) – § 3 NiSV
- • Hochfrequenzgeräte – § 4 NiSV
- • Niederfrequente elektrische/magnetische Felder – § 5 NiSV
- • Gleichstrom – § 5 NiSV
- • Ultraschallgeräte – § 6 NiSV
Die NiSV enthält Anforderungen an:
Den vollständigen Verordnungstext finden Sie im Bundesgesetzblatt oder auf gesetze-im-internet.de (siehe Quellen).
Typischer Ablauf einer Prüfung
Der Ablauf einer Kontrolle ist nicht einheitlich geregelt und kann von Behörde zu Behörde variieren. Üblich sind jedoch die folgenden Schritte:
Ankündigung (optional)
Manche Behörden kündigen an, viele erscheinen jedoch unangekündigt während der Geschäftszeiten
Legitimation
Die Prüfer weisen sich mit Dienstausweis aus und erläutern den Prüfungsgrund
Dokumentenprüfung
Einsicht in Gerätebuch, Fachkundenachweise, Behandlungsdokumentation
Geräteinspektion
Sichtprüfung der Geräte, Kontrolle von Kennzeichnungen und STK-Protokollen
Befragung
Fragen an Inhaber und Mitarbeiter zu Abläufen und Qualifikationen
Protokoll
Erstellung eines Prüfberichts, ggf. mit Mängelliste und Fristen zur Nachbesserung
Praxistipp: Gut organisierte und schnell auffindbare Unterlagen erleichtern den Ablauf einer Kontrolle erheblich – sowohl für Sie als auch für die Prüfer.
Typische Prüfpunkte im Detail
Die folgenden Prüfpunkte ergeben sich unmittelbar aus den Anforderungen der NiSV in Verbindung mit dem NiSG und – soweit einschlägig – der MPBetreibV:
A) Fachkundenachweis
Die NiSV schreibt vor, dass Personen, die bestimmte Geräte anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen müssen. Die Übergangsfristen sind seit Ende 2022 abgelaufen.
Typische Fragen der Prüfer:
- • Wer wendet die Geräte an?
- • Liegen für alle Anwender gültige Fachkundenachweise vor?
- • Entsprechen die Nachweise den Anforderungen der NiSV-Fachkunde-Richtlinie?
- • Sind die Schulungsanbieter anerkannt?
Quelle: Die Anforderungen an die Fachkunde sind in der NiSV-Fachkunde-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt definiert. Mehr dazu in unserem Artikel zum Fachkundenachweis.
B) Gerätebuch & Gerätedokumentation
Für jedes NiSV-relevante Gerät ist ein Gerätebuch zu führen. Dies ergibt sich aus den Dokumentationspflichten der NiSV in Verbindung mit der MPBetreibV.
| Dokumentationsbereich | Typische Inhalte |
|---|---|
| Stammdaten | Hersteller, Modell, Seriennummer, Anschaffungsdatum |
| Einweisungen | Dokumentierte Einweisung für jeden Anwender |
| STK-Protokolle | Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben |
| Wartung/Vorkommnisse | Reparaturen, Störungen, sicherheitsrelevante Ereignisse |
Hinweis: Die konkreten Anforderungen an STK-Intervalle ergeben sich aus den Herstellerangaben und ggf. aus der MPBetreibV. Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Leitfaden zur NiSV-Dokumentation.
C) Behandlungsdokumentation
Die NiSV verlangt eine Dokumentation der durchgeführten Anwendungen. Zusätzlich gelten die allgemeinen Dokumentationspflichten nach BGB.
D) Anzeigepflicht
Gemäß § 10 NiSV besteht für bestimmte Geräte eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde – spätestens zwei Wochen vor der ersten Inbetriebnahme. Ob die Meldung erfolgt ist, gehört zu den naheliegenden Prüfpunkten einer Kontrolle.
Wichtig: Die Anzeigepflicht und das zuständige Amt variieren je nach Bundesland. Informationen erteilt die jeweilige Landesbehörde oder das örtliche Gewerbeamt.
Mögliche Konsequenzen bei Mängeln
Die NiSV sieht bei Verstößen verschiedene Maßnahmen vor. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wenn mehrere Verstöße zusammenkommen
Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass ein IPL- oder Lasergerät über längere Zeit ohne gültigen Fachkundenachweis betrieben wurde, gleichzeitig keine Beratungsprotokolle vorliegen und die Geräteanzeige bei der Behörde fehlt, treffen mehrere Pflichtverletzungen zusammen.
Mögliche Reaktionen der Behörde:
- • Nutzungsuntersagung für das betroffene Gerät bis zum Nachweis der Fachkunde
- • Bußgeld nach § 8 NiSG – der Rahmen reicht bis 50.000 Euro
- • Aufforderung zur unverzüglichen Nachholung der Geräteanzeige
- • Frist zur Nachreichung bzw. Erstellung der fehlenden Beratungsprotokolle
Die tatsächliche Höhe eines Bußgeldes richtet sich nach Schwere, Dauer und Vorsatz des Verstoßes sowie danach, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt.
| Art des Mangels | Mögliche Maßnahmen (lt. NiSV) |
|---|---|
| Fehlende Fachkunde | Untersagung der Geräteanwendung bis zum Nachweis |
| Unvollständige Dokumentation | Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung |
| Fehlende/abgelaufene STK | Nutzungsverbot für das betroffene Gerät |
| Fehlende Anzeige | Aufforderung zur Nachholung, ggf. Bußgeld |
| Schwerwiegende Verstöße | Bußgeld bis zu 50.000 € (§ 8 NiSG) |
Bußgeldrahmen gemäß § 8 Abs. 2 NiSG
Das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) sieht für Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro vor. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie danach, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt.
Ausführliche Informationen: Alle Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände haben wir in unserem Artikel zu NiSV-Bußgeldern zusammengestellt – mit dem vollständigen Wortlaut aus § 8 NiSG und § 12 NiSV.
Checkliste zur Selbstprüfung
Die folgende Checkliste dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie orientiert sich an den Anforderungen der NiSV und ergänzender Vorschriften.
Fachkunde
- Nachweise für alle Anwender vorhanden
- Nachweise entsprechen NiSV-Anforderungen
- Schulungsanbieter anerkannt
- Nachweise griffbereit aufbewahrt
Gerätebuch
- Für jedes Gerät vorhanden
- Stammdaten vollständig
- Einweisungen dokumentiert
- STK aktuell und protokolliert
Behandlungsdokumentation
- Anamnese vor jeder Behandlung
- Aufklärung dokumentiert
- Einwilligung mit Unterschrift
- Parameter vollständig erfasst
Formales
- Anzeige bei Behörde erfolgt
- Geräte-Kennzeichnung vorhanden
- Betriebsanleitung verfügbar
- Nächster STK-Termin bekannt
Quellen & weiterführende Links
Für verbindliche Informationen empfehlen wir die folgenden offiziellen Quellen:
NiSV-Verordnungstext
Vollständiger Wortlaut der Verordnung
gesetze-im-internet.de/nisv/
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Informationen zur NiSV und Fachkunde
bfs.de
Zuständige Landesbehörde
Für konkrete Fragen zur Anzeigepflicht und Zuständigkeit
Variiert je nach Bundesland – Auskunft erteilt das örtliche Gewerbeamt
Handwerkskammer / IHK
Merkblätter und Beratung für Gewerbetreibende
Regionale Kammern bieten oft kostenlose Erstberatung
Tipps für den Prüfungstag
Wenn die Gewerbeaufsicht vor der Tür steht, ist es zu spät für große Vorbereitungen. Aber mit der richtigen Einstellung und Organisation können Sie die Prüfung entspannt angehen:
Ruhe bewahren
Eine Prüfung ist kein Verhör. Die Prüfer wollen keine Betriebe schließen, sondern die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen. Kooperatives Verhalten wird positiv wahrgenommen.
Unterlagen griffbereit haben
Gerätebuch, Fachkundenachweise, Behandlungsdokumentation – alles sollte schnell auffindbar sein. Ein digitales System ist hier ein großer Vorteil.
Ehrlich antworten
Wenn Sie etwas nicht wissen oder ein Dokument nicht finden, sagen Sie es. Ausreden oder Verschleierung machen die Situation nur schlimmer.
Nachfragen erlaubt
Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, fragen Sie nach. Die Prüfer erklären gerne, was sie sehen möchten.
Protokoll prüfen
Am Ende der Prüfung erhalten Sie ein Protokoll. Lesen Sie es durch und fragen Sie bei Unklarheiten nach, bevor Sie unterschreiben.
Zusammenfassung
Im Zentrum einer NiSV-Kontrolle stehen typischerweise drei Bereiche: Fachkundenachweise, Gerätedokumentation und Behandlungs- bzw. Beratungsprotokolle. Eine vollständige und gut organisierte Dokumentation erleichtert den Prüfungsverlauf erheblich – sowohl für Sie als auch für die Prüfer.
Die beste Vorbereitung ist eine kontinuierliche, saubere Dokumentation im Alltag. Mit einem digitalen System wie SkinFly haben Sie alle Unterlagen jederzeit griffbereit. Und selbst wenn Mängel festgestellt werden: In den meisten Fällen erhalten Sie eine Frist zur Nachbesserung.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder einen Fachanwalt.
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Gerätebuch, Behandlungsprotokolle, Fachkunde-Übersicht – alles an einem Ort. Übersichtlich für Sie und für Prüfer.

