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NiSV & Recht14 Min. LesezeitVon SkinFly RedaktionAktualisiert: 25. Juli 2026

NiSV-Dokumentation: Der komplette Leitfaden für Kosmetikstudios

Gerätebuch, Behandlungsprotokolle, Fachkundenachweis – alles was Sie für die nächste Gewerbeaufsicht-Prüfung wissen müssen. Mit praktischen Tipps aus dem Alltag.

Kurz beantwortet

Die NiSV verlangt zwei getrennte Dokumentationen mit unterschiedlichen Fristen. Die Gerätedokumentation nach § 3 Abs. 2 NiSV – Identifikation der Anlage, Installations- und Einweisungsbelege, Inspektion, Wartung, Instandhaltung und Funktionsstörungen – ist drei Jahre nach der letzten Nutzung der Anlage aufzubewahren. Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung je behandelter Person dagegen zehn Jahre ab dem Tag der Dokumentation – danach besteht Löschpflicht. Zusätzlich muss jede anwendende Person nach § 4 NiSV über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Seit Inkrafttreten der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung) stehen Kosmetikstudios unter verschärfter Beobachtung. Die Gewerbeaufsichtsämter prüfen intensiv – und Verstöße können teuer werden. Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung ist die NiSV-Dokumentation kein Hexenwerk.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Dokumentationspflichten die NiSV konkret vorsieht, wie Sie ein Gerätebuch korrekt führen und worauf es bei der Behandlungsdokumentation ankommt. Wir zeigen Ihnen auch die häufigsten Fehler, die bei Prüfungen auffallen – und wie Sie diese vermeiden.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro

Bei Verstößen gegen die NiSV können gemäß § 8 NiSG erhebliche Bußgelder verhängt werden. Die Übergangsfristen sind abgelaufen. Alle Bußgeldtatbestände im Überblick →

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Was ist die NiSV?

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – trat am 31. Dezember 2020 in Kraft; die Fachkunde- und Anwendungsvoraussetzungen sind nach Ablauf der Übergangsfristen seit Ende 2022 vollständig in Kraft. Sie regelt den Einsatz bestimmter Geräte zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken und soll Verbraucher vor den Risiken dieser Technologien schützen.

Der Hintergrund: Geräte wie Laser, IPL oder Hochfrequenz-Systeme können bei unsachgemäßer Anwendung erhebliche Schäden verursachen – von Verbrennungen über Narbenbildung bis hin zu dauerhaften Pigmentstörungen. Der Gesetzgeber hat daher entschieden, dass nur qualifizierte Personen diese Geräte anwenden dürfen und dass jede Anwendung dokumentiert werden muss.

Die NiSV betrifft nicht nur Kosmetikstudios, sondern alle gewerblichen Anwender – also auch Friseure mit IPL-Geräten, ärztliche Praxen mit Laser zur Tattooentfernung oder Wellness-Einrichtungen mit Hochfrequenz-Behandlungen.

Optische Strahlung (§ 5 NiSV)

Laser zur Haarentfernung, IPL-Geräte, Tattooentfernung, Hautverjüngung, Gefäßbehandlung

Elektromagnetische Felder (§§ 6-7 NiSV)

Hochfrequenzgeräte (RF), Magnetfeldtherapie, bestimmte EMS-Geräte

Ultraschall (§ 9 NiSV)

Ultraschallgeräte oberhalb der Intensitäts-Schwellenwerte (Anlage 1) – z. B. HIFU, aber auch viele nicht-fokussierte Kosmetikgeräte

Nicht betroffen

LED-Masken und Geräte mit sehr geringer Intensität unterhalb der Schwellenwerte (Anlage 1 NiSV)

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gerät unter die NiSV fällt, fragen Sie beim Hersteller nach oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

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Das Gerätebuch

Das Gerätebuch ist das Herzstück Ihrer NiSV-Dokumentation. Es muss für jedes einzelne Gerät geführt werden – egal ob Diodenlaser, IPL oder Hochfrequenz-System. Das Gerätebuch ist quasi der „Lebenslauf" Ihres Geräts und dokumentiert alles Wichtige von der Anschaffung bis zur Entsorgung.

Bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht ist das Gerätebuch oft das Erste, was geprüft wird. Ein vollständiges, gut gepflegtes Gerätebuch signalisiert Professionalität und erleichtert den gesamten Prüfungsverlauf erheblich.

Typische Inhalte des Gerätebuchs

Stammdaten: Hersteller, Modell, Seriennummer, Anschaffungsdatum, Standort im Studio
Technische Daten: Wellenlänge (bei Laser/IPL), Leistungsbereich, Anwendungsgebiete laut Hersteller
Einweisungsnachweise: Dokumentierte Einweisung für jeden Mitarbeiter, der das Gerät bedient – mit Datum und Unterschrift
STK-Protokolle: Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellerangaben (häufig alle 12-24 Monate)
Wartung & Reparaturen: Alle Wartungsarbeiten, Reparaturen und Ersatzteilwechsel mit Datum
Vorkommnisse: Sicherheitsrelevante Ereignisse, Störungen, unerwartete Reaktionen

Praxis-Tipp: Legen Sie für jedes Gerät einen eigenen Ordner oder digitalen Bereich an. So finden Sie bei einer Prüfung sofort alle relevanten Unterlagen. Bewahren Sie auch die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung (CE) griffbereit auf.

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Die STK-Prüfung

STK steht für Sicherheitstechnische Kontrolle. Diese regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass Ihr Gerät noch einwandfrei und sicher funktioniert. Die STK ist vergleichbar mit dem TÜV für Ihr Auto – ohne gültige STK darf das Gerät nicht betrieben werden.

Die Intervalle für die STK ergeben sich aus den Herstellerangaben und können je nach Gerät unterschiedlich sein. Typisch sind Intervalle von 12 bis 24 Monaten. Manche Hersteller schreiben auch kürzere Intervalle vor, insbesondere bei intensiv genutzten Geräten.

Typische STK-Intervalle

  • • Laser-Geräte: 12-24 Monate
  • • IPL-Geräte: 12-24 Monate
  • • RF-Geräte: 24 Monate
  • • HIFU-Geräte: 12-24 Monate

Wer darf die STK durchführen?

  • • Hersteller oder autorisierter Service
  • • Zertifizierte Prüforganisationen
  • • Fachkundige Medizintechniker

Wichtig: STK-Fristen im Blick behalten

Soweit ein Gerät der sicherheitstechnischen Kontrolle unterliegt (abhängig von Geräteeinstufung und MPBetreibV), sollte es mit abgelaufener STK nicht weiter verwendet werden. Bei einer Kontrolle kann die Gewerbeaufsicht ein Nutzungsverbot aussprechen. Tragen Sie sich den nächsten STK-Termin daher unbedingt im Kalender ein – am besten mit Vorlauf von 4-6 Wochen.

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Behandlungsdokumentation

Ein lapidares „Laserbehandlung durchgeführt" reicht in der Praxis nicht aus. Eine saubere Behandlungsdokumentation dient der rechtlichen Absicherung und der Behandlungsqualität: Bei Folgebehandlungen können Sie auf die dokumentierten Parameter zurückgreifen und die Behandlung optimieren.

Dabei lohnt eine Unterscheidung, die in der Praxis oft verwischt wird: Ein Teil der Dokumentation ist von der NiSV ausdrücklich vorgeschrieben, ein anderer ist fachlich und haftungsrechtlich geboten – aber nicht von der Verordnung gefordert.

Von der NiSV ausdrücklich verlangt

BereichInhaltFundstelle
Beratung & AufklärungWirkungen, Risiken und Nebenwirkungen, Alternativen, individueller Behandlungsplan samt verwendeter Anlage, ggf. Hinweis auf fachärztliche Abklärung§ 3 Abs. 1 Nr. 6 NiSV
Beratungsprotokoll & EinwilligungDokumentation der Beratung, auf deren Grundlage die behandelte Person einwilligt§ 3 Abs. 2 Satz 3 NiSV
GerätedokumentationIdentifikation der Anlage, Installations- und Einweisungsbelege, Inspektion, Wartung, Instandhaltung, Funktionsstörungen§ 3 Abs. 2 Satz 2 NiSV

Fachlich und haftungsrechtlich empfohlen

BereichZeitpunktSinnvolle Angaben
Anamnese-DetailsVor der BehandlungHauttyp (Fitzpatrick), Medikamente, Vorerkrankungen, Sonnenexposition
Angewandte ParameterWährend der BehandlungEnergie (Joule/cm²), Impulsdauer, Spotgröße, Frequenz, Kühlungsart
BehandlungszoneWährend der BehandlungBehandelte Körperregion, Größe der Fläche, Anzahl der Impulse
VerlaufNach der BehandlungHautreaktion, Rötung, Schwellung, Nachsorgehinweise, nächster Termin

Warum die zweite Tabelle trotzdem zählt: Die NiSV verlangt diese Angaben nicht – im Streitfall sind sie aber Ihr einziger Nachweis, mit welchen Einstellungen tatsächlich gearbeitet wurde. Dazu kommen Herstellervorgaben und die Pflicht, die Anlage vor jeder Anwendung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 NiSV). Und fachlich brauchen Sie die Werte ohnehin, um die Folgesitzung sauber anzuschließen.

Häufiger Irrtum: Bis Ende 2023 verlangte Anlage 2 der NiSV tatsächlich die Protokollierung der eingestellten technischen Parameter je Anwendung. Diese Anlage wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben; im konsolidierten Verordnungstext steht seither „Anlage 2 (weggefallen)“. Ältere Ratgeber und Schulungsunterlagen geben die alte Rechtslage teilweise bis heute weiter.

Wichtig bei der Anamnese: Der Gesundheitszustand des Kunden kann sich zwischen den Behandlungen ändern. Fragen Sie daher vor jeder Sitzung nach Änderungen – neue Medikamente, Schwangerschaft, kürzliche Sonnenexposition oder Hautveränderungen können Kontraindikationen darstellen.

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Aufbewahrungsfristen: 3 und 10 Jahre

Die Behandlungsdokumentation muss über einen sehr langen Zeitraum aufbewahrt werden. Dies ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen – insbesondere aus dem BGB und der NiSV selbst.

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Jahre Aufbewahrungspflicht

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 NiSV müssen Beratungsprotokolle und Einverständniserklärungen 10 Jahre ab dem Tag der Dokumentation aufbewahrt werden; danach sind sie zum Ende des betreffenden Jahres zu löschen (§ 3 Abs. 2 Satz 5 NiSV). Für medizinische Behandlungsverträge kann zusätzlich § 630f Abs. 3 BGB gelten.

DokumenttypAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
Beratungsprotokoll10 Jahre§ 3 Abs. 2 Satz 4 NiSV
Einverständniserklärung10 Jahre§ 3 Abs. 2 Satz 4 NiSV
Behandlungsdokumentation nur bei ärztlicher Behandlung10 Jahre§ 630f Abs. 3 BGB
Gerätedokumentation3 Jahre nach letzter Nutzung§ 3 Abs. 2 Satz 1 NiSV
STK-ProtokolleGesamte NutzungsdauerMPBetreibV

Zur Zeile § 630f BGB: Die Vorschrift knüpft an den Behandlungsvertrag nach § 630a BGB an und setzt die medizinische Behandlung eines Patienten voraus. Sie greift daher bei ärztlichen Behandlungen – etwa der Laser-Tattooentfernung, die seit dem 31.12.2020 dem Arztvorbehalt nach § 5 Abs. 2 NiSV unterliegt. Für rein kosmetische Anwendungen wie Laser-Haarentfernung, IPL oder HIFU durch Nicht-Ärzte im Kosmetikstudio gilt § 630f BGB nicht; dort greift ausschließlich § 3 Abs. 2 NiSV.

Wichtig: Automatische Löschung nach Fristablauf

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 NiSV müssen die Daten am Ende des Jahres, in dem die Aufbewahrungsfrist endet, unverzüglich gelöscht werden. Bei elektronischer Speicherung sind automatisierte Löschfunktionen zu nutzen.

Diese lange Aufbewahrungspflicht hat praktische Konsequenzen: Wenn Sie Ihr Studio aufgeben oder den Softwareanbieter wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass die Dokumentation weiterhin zugänglich bleibt. Digitale Systeme sollten daher Export-Funktionen bieten.

Tipp: Erstellen Sie regelmäßig Backups Ihrer Dokumentation und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf. Bei digitalen Systemen achten Sie darauf, dass der Anbieter die Daten auch bei Vertragsende nicht einfach löscht. SkinFly bewahrt Ihre Daten automatisch 10 Jahre auf und erinnert Sie an die Löschfristen.

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Fachkundenachweis

Seit Ende 2022 ist der Fachkundenachweis für alle Anwender verpflichtend. Die Übergangsfristen sind abgelaufen – wer heute ohne gültige Fachkunde NiSV-Geräte anwendet, handelt ordnungswidrig.

Seit dem 1. Januar 2026 kann die Fachkunde zudem nur noch mit einem Zertifikat einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle nachgewiesen werden; frühere Fachkundebescheinigungen mussten bis zum 31. Dezember 2025 umgestellt werden. Zertifikate sind fünf Jahre gültig, danach ist eine Auffrischung erforderlich.

Die erforderlichen Module hängen von den Geräten ab, die Sie einsetzen. Ein Studio mit Laser und IPL braucht das Modul „Optische Strahlung", eines mit zusätzlicher RF-Behandlung auch das Modul „Hochfrequenz".

Optische Strahlung

Für Laser/IPL

~120 Unterrichtseinheiten

Hochfrequenz

Für RF-Geräte

~40 Unterrichtseinheiten

Ultraschall

Für HIFU

~40 Unterrichtseinheiten

Hinweis: Zu den genannten Fachmodulen kommt in der Regel das Grundlagenmodul (~80 UE) hinzu, sofern keine Gleichwertigkeit anerkannt ist. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die aktuellen Vorgaben. Einen ausführlichen Artikel zum Thema Fachkunde finden Sie in unserem Ratgeber zum Fachkundenachweis.

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Häufige Fehler bei Prüfungen

Diese Punkte führen erfahrungsgemäß häufig zu Beanstandungen durch die Gewerbeaufsicht. Vermeiden Sie diese Fehler, um Ihre Prüfung problemlos zu bestehen:

01

Veraltete Anamnese

Der Gesundheitszustand sollte vor jeder Behandlung aktualisiert werden. Fragen Sie aktiv nach Änderungen seit dem letzten Termin.

02

Fehlende Unterschriften

Ohne Signatur des Kunden ist die Aufklärung nicht nachweisbar. Digitale Signaturen sind zulässig, müssen aber korrekt implementiert sein.

03

Unvollständige Parameter

'Laserbehandlung' ohne Joule-Angaben reicht nicht. Dokumentieren Sie alle relevanten Einstellungen – auch wenn es mehr Aufwand bedeutet.

04

Abgelaufene STK

Kann – abhängig von Geräteeinstufung und MPBetreibV – zu einem Nutzungsverbot für das betroffene Gerät führen. Setzen Sie sich Erinnerungen für den nächsten Termin.

05

Fehlende Einweisungsnachweise

Jeder Mitarbeiter, der ein Gerät bedient, braucht eine dokumentierte Einweisung – zusätzlich zur Fachkunde.

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Digital vs. Papier

Die NiSV schreibt nicht vor, ob Sie Ihre Dokumentation digital oder auf Papier führen. Beide Varianten sind zulässig. In der Praxis hat die digitale Dokumentation jedoch erhebliche Vorteile:

Vorteile digital

  • Pflichtfelder verhindern unvollständige Dokumentation
  • Automatische STK-Erinnerungen
  • Schnelle Suche bei Prüfungen
  • Platzsparend, kein Papierchaos
  • Backup-Möglichkeiten

Nachteile Papier

  • Felder können vergessen werden
  • Unleserliche Handschrift
  • Zeitaufwändige Suche in Ordnern
  • Platzbedarf für 10+ Jahre Archivierung
  • Verlustrisiko (Feuer, Wasser)

Unser Rat: Wenn Sie noch auf Papier dokumentieren, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Umstieg. Digitale Systeme wie SkinFly mit dem 7-Schritte-Wizard sind heute erschwinglich und sparen langfristig Zeit und Nerven – besonders bei Prüfungen.

Ihre NiSV-Checkliste

Gerätebuch

  • Stammdaten vollständig
  • Einweisungsnachweise für alle Anwender
  • STK aktuell und protokolliert
  • Nächster STK-Termin im Kalender
  • Betriebsanleitung griffbereit

Pro Behandlung

  • Aktuelle Anamnese (Änderungen abgefragt)
  • Aufklärung mit Unterschrift
  • Verwendete Geräteparameter dokumentiert
  • Behandlungszone erfasst
  • Verlauf und Nachsorge notiert

Fazit

Die NiSV-Dokumentation ist umfangreich, aber machbar. Mit einem systematischen Ansatz – gepflegte Gerätedokumentation, nachvollziehbare Behandlungsprotokolle, aktuelle STK – sind Sie für jede Prüfung gewappnet.

Eine digitale Dokumentationslösung wie SkinFly kann Sie durch jeden Schritt führen, an Pflichtfelder erinnern und bei der Gewerbeaufsicht alles übersichtlich präsentieren. So wird die nächste Prüfung zum Routine-Termin statt zur Stresssituation.

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